Nachdem die Erfassung der Ordnungswidrigkeiten im Außendienst zu Fuß mittels eines elektronischen Datenerfassungsgerätes erfolgt, müssen die hierfür erforderliche Voraussetzungen vorliegen.
Dazu gehört u. a. auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die im zwei Schichtbetrieb grundsätzlich an allen Tagen im Außendienst und nach Koordination durch einen Innendienst erfolgt. Eine eigene Gruppenleitung soll die speziellen Bedürfnisse dieser Abteilung abdecken und erfüllen.